Verbraucherinformation: Unterschied zwischen den Versionen
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Gleiches gilt auch während der Vertragslaufzeit. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um: | |||
- Name, Anschrift des Versicherers,<br /> | |||
- Versicherungsbedingungen,<br /> | |||
- ggf. besondere Bedingungen,<br /> | |||
- versicherter Tarif/Tarife,<br /> | |||
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- Laufzeit des Verlages,<br /> | |||
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- Beschwerdestellen.<br /> | |||
Aktuelle Version vom 3. Februar 2021, 13:19 Uhr
1994 wurde die behördliche Genehmigungspflicht für alle Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Versicherungsnehmer müssen, ab 01-01-1995, vor Abschluss eines Vertrages, schriftlich über die vertragsrelevanten Tatsachen, Bedingungen informiert werden.
Gleiches gilt auch während der Vertragslaufzeit. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um:
- Name, Anschrift des Versicherers,
- Versicherungsbedingungen,
- ggf. besondere Bedingungen,
- versicherter Tarif/Tarife,
- Vertragsinhalte,
- Laufzeit des Verlages,
- Widerrufsmöglichkeiten,
- Beschwerdestellen.
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