Unfallversicherung private, Verfallsfrist: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt '''i.d.R. 15 Monate'''. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist  der Anspruch selbst.


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Aktuelle Version vom 13. Juli 2021, 20:11 Uhr

Die Verfallsfrist (Geltungsmachungsfrist) beträgt i.d.R. 15 Monate. Im Unterschied zu den gesetzlichen Verjährungsfrist, die ein Leistungsverweigerungsrecht begründet, erlischt nach der Verfallsfrist der Anspruch selbst.


Siehe auch:
Verjährung


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