Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit<br />
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. § 276 2 BGB<br />
Geregelt in § 276, Absatz 2, BGB<br />
 
Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. <br />


'''Leicht fahrlässig verursachte Schäden sind versichert.'''<br />
'''Leicht fahrlässig verursachte Schäden sind versichert.'''<br />


Grob fahrlässig handelt , wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt  in besonders schwerem Maße verletzt.<br />


Grob fahrlässig handelt , wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt <br />
Eine Definition für die grobe Fahrlässigkeit besteht nicht. Nach allgemeiner Ansicht liegt sie jedoch immer dann vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, indem schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden sowie das nicht beachtet wird, was im vorliegenden Fall jedem hätte einleuchten müssen.
'''Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.'''<br />
'''Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.'''<br />




Dies bezieht sich auch auf die Rechtsverletzungen Dritter (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Namens- und Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeits- und Datenschutzrechtsverletzungen). Bei anderen Versicherungen werden oft die grob fahrlässig verursachten Rechtsverletzungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
⚠️ Als Deckungserweiterung ist der Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden möglich und sehr zu empfehlen.<br />
 
 
 
 
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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


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Schlagwort:<br />


Deckungserweiterung<br />


[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
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Aktuelle Version vom 6. Februar 2023, 06:05 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Geregelt in § 276, Absatz 2, BGB

Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Leicht fahrlässig verursachte Schäden sind versichert.

Grob fahrlässig handelt , wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt.

Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.


⚠️ Als Deckungserweiterung ist der Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden möglich und sehr zu empfehlen.



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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn










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