Veranstaltungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Selbstverständlich haften auch die Veranstalter einer privaten Feier nach dem BGB | |||
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Selbstverständlich haften auch die Veranstalter einer privaten Feier, nach dem BGB § 833, für Schäden die Dritten zugefügt werden. Die Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus. Je mehr Gäste, um so größer auch das Risiko. | |||
* '''Leistungen des Versicherers'''<br /> | |||
* '''Vertragsdauer'''<br /> | |||
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Mit der Veranstalterhaftpflichtversicherung sind Schadenersatzforderungen auf Grund von<br /> | |||
- Personenschäden,<br /> | |||
- Sachschäden, <br /> | |||
- Vermögensfolgeschäden,<br /> | |||
- Schmerzensgeld<br /> | |||
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- Taufe,<br /> | |||
- Kommuniom,<br /> | |||
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- Polterabend,<br /> | |||
- Hochzeit,<br /> | |||
- Jubiläum,<br /> | |||
- Richtfest,<br /> | |||
- Abitur,<br /> | |||
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- Party,<br /> | |||
- Kinderfest,<br /> | |||
- Ausflüge: Wanderungen, Besichtigungen, ...<br /> | |||
- und weitere, nicht abschließend.<br /> | |||
* '''Beiträge'''<br /> | |||
*. '''Versicherungssumme'''<br /> |
Aktuelle Version vom 28. Februar 2021, 06:54 Uhr
- Haftung bei privaten Veranstaltungen
Selbstverständlich haften auch die Veranstalter einer privaten Feier, nach dem BGB § 833, für Schäden die Dritten zugefügt werden. Die Privathaftpflichtversicherung reicht nicht aus. Je mehr Gäste, um so größer auch das Risiko.
- Leistungen des Versicherers
- Vertragsdauer
- versicherte Schäden
Mit der Veranstalterhaftpflichtversicherung sind Schadenersatzforderungen auf Grund von
- Personenschäden,
- Sachschäden,
- Vermögensfolgeschäden,
- Schmerzensgeld
versichert.
- Private Veranstaltungen
- Taufe,
- Kommuniom,
- Konfirmation,
- Geburtstag
- Polterabend,
- Hochzeit,
- Jubiläum,
- Richtfest,
- Abitur,
- Examen,
- Party,
- Kinderfest,
- Ausflüge: Wanderungen, Besichtigungen, ...
- und weitere, nicht abschließend.
- Beiträge
- . Versicherungssumme