Subsidärhaftung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
'''Siehe auch:'''<br /> | |||
[[Subsidaritätsklausel]] <br /> | [[Subsidaritätsklausel]] <br /> | ||
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | |||
<center>{{BimpimV02}}</center> | |||
<center>{{BimpimV02}} | |||
Aktuelle Version vom 25. November 2021, 09:18 Uhr
Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet.
Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.
Siehe auch:
Subsidaritätsklausel
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-