Kfz Versicherung, Hagelschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Versicherungsvergleich.de<br /> | |||
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
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Brigitte Smieskol <br /> | |||
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Aktuelle Version vom 13. Juni 2023, 06:57 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Hagelschäden sind durch die Kfz-Teilkaskoversicherung gedeckt, nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Gutachter- und die Schadenkosten sind versichert. Eine Selbstbeteiligung wird in Abzug gebracht.
Die Kosten der Reparatur werden bis zum Wiederbeschaffungswert erstattet. Übersteigen die Kosten diesen Wert, ist ein Totalschaden eingetreten. In diesem Fall wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert gezahlt.
Es bleibt dem Versicherten überlassen, ob er den Hagelschaden reparieren lässt. Verzichtet er hierauf, wird der Versicherer eine fiktive Abrechnung erstellen. Der ausgewiesene Betrag, unter Abzug der Mehrwertsteuer, wird dem Versicherungsnehmer erstattet.
Schalten Sie einen Gutachter erst nach Rücksprache mit dem Versicherer ein, nicht dass Sie die Kosten selbst tragen müssen.
Siehe auch
Wiederbeschaffungswert
Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert
Alle Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen zur Hauptseite
Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
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