Privatrechtsschutzversicherung, Deckungsklage: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
'''Siehe auch:''' <br /> | |||
[[Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren ]] <br /> | [[Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren ]] <br /> | ||
Aktuelle Version vom 18. April 2021, 08:02 Uhr
Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben.
⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.
Feststellungsklage
Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.
Leistungsklage
Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.
Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-