Führerscheinversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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*'''Folgende Tatbestände sind versichert'''<br /> | |||
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: sowie weitere Vergehen nach der StVO.<br /> | |||
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: Alkohol ab einem Promillewert von 1,1 ‰<br /> | |||
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: Bei einem Fahrverbot von bis zu einem Monat: 5.000 EUR<br /> | |||
: Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten: 7.500 EUR<br /> | |||
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'''Anschrift'''<br /> | |||
Versicherungsvergleich.de<br /> | |||
Versicherungsmakler OHG<br /> | |||
Winkelweg 2<br /> | |||
D - 82211 Herrsching<br /> | |||
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: 08152 <br> | |||
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />''' | |||
Brigitte Smieskol <br /> | |||
Volker Hahn<br> | |||
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Führerschein Versicherung, Führerscheinentzug<br /> |
Aktuelle Version vom 4. Dezember 2022, 11:59 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Anbieter ist die ias Internationale Assekuranz-Service GmbH.
Die Führerscheinversicherung bietet Schutz gegen finanzielle Folgen eines Fahrverbots.
Verlieren Sie für die Dauer von bis zu 3 Monaten den Führerschein, werden die Kosten für eine alternative Beförderung erstattet.
- Wer versichert ist
- Die Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen (Firmen) abgeschlossen werden. Eine juristische Person schließt die Versicherung für namentlich zu benennende Mitarbeiter als versicherte Personen ab.
- Folgende Tatbestände sind versichert
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Auffahren und ungenügender Abstand
- Alkohol bis zu einem Promillewert von 1,09 ‰
- Handynutzung (ohne Drittschadenfolge)
- Vorfahrtverletzung
- Ampelverstoß
- Vorschriftwidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen
- Vorschriftwidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnbenutzung
- sowie weitere Vergehen nach der StVO.
- Was nicht versichert ist
- Alkohol ab einem Promillewert von 1,1 ‰
- Fahren unter Einfluss von Drogen
- Unfallflucht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als 3 Monate
- Aberkennung der Fahrerlaubnis
- Versicherungssummen / Deckungssummen
- Bei einem Fahrverbot von bis zu einem Monat: 5.000 EUR
- Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten: 7.500 EUR
- Bei einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten: 10.000 EUR
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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: 08152
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Führerschein Versicherung, Führerscheinentzug