Privatrechtsschutzversicherung, rückwirkende Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2021, 11:21 Uhr
Eine rückwirkende Versicherung gibt es nur bei der ARAG. Es handelt sich hierbei um den Tarif "Verkehrs-Rechtsschutz-sofort". Selbst wenn ein Verkehrsunfall bereits stattgefunden hat, übernimmt die ARAG bestimmte Kosten. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer hat noch keinen eignen Anwalt beauftragt.
Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Verkehrsrechtsschutzversicherung
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