Firmenrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Das Schiedsgutachterverfahren kann dann Anwendung finden, wenn eine Deckungskostenabsage vom Versicherer erklärt wurde. Durch einen Sachverstänigen/Gutachter bzw. Rechtsanwalt erfolgt dann eine Überprüfung. Dieser Rechtsanwalt muss wenigstens seit fünf Jahren zugelassen sein. Die zuständige Rechtsanwaltskammer bestimmt diesen Anwalt. Die Entscheidung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Das Ergebnis/Entscheidung ist für den Versicherer bindend. Für den Versicherungsnehmer jedoch nicht. Ihm steht der Weg zur Deckungsklage offen. | Das Schiedsgutachterverfahren kann dann Anwendung finden, wenn eine Deckungskostenabsage vom Versicherer erklärt wurde. Durch einen Sachverstänigen/Gutachter bzw. Rechtsanwalt erfolgt dann eine Überprüfung. Dieser Rechtsanwalt muss wenigstens seit fünf Jahren zugelassen sein. Die zuständige Rechtsanwaltskammer bestimmt diesen Anwalt. Die Entscheidung erfolgt im schriftlichen Verfahren.<br /> | ||
Das Ergebnis/Entscheidung ist für den Versicherer bindend. Für den Versicherungsnehmer jedoch nicht. Ihm steht der Weg zur Deckungsklage offen. | |||
'''Siehe auch:''' <br /> | '''Siehe auch:''' <br /> | ||
[[ Firmenrechtsschutzversicherung, Deckungsklage ]] | [[ Firmenrechtsschutzversicherung, Deckungsklage ]] | ||
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Firmenrechtsschutzversicherung| Alle Einträge zur '''Firmenrechtsschutzversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] | < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Firmenrechtsschutzversicherung| Alle Einträge zur '''Firmenrechtsschutzversicherung''' anzeigen]] <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']] |
Aktuelle Version vom 1. Mai 2021, 17:24 Uhr
Das Schiedsgutachterverfahren kann dann Anwendung finden, wenn eine Deckungskostenabsage vom Versicherer erklärt wurde. Durch einen Sachverstänigen/Gutachter bzw. Rechtsanwalt erfolgt dann eine Überprüfung. Dieser Rechtsanwalt muss wenigstens seit fünf Jahren zugelassen sein. Die zuständige Rechtsanwaltskammer bestimmt diesen Anwalt. Die Entscheidung erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Das Ergebnis/Entscheidung ist für den Versicherer bindend. Für den Versicherungsnehmer jedoch nicht. Ihm steht der Weg zur Deckungsklage offen.
Siehe auch:
Firmenrechtsschutzversicherung, Deckungsklage
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Firmenrechtsschutzversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-