Transportversicherung, Frachtführerversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(15 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<center> | |||
{| class="wikitable" | |||
|- | |||
|} | |||
{| border="0" style="border-collapse:collapse" | |||
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| '''''' | |||
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985'''<br /> | |||
'''Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung'''<br /> | |||
|} | |||
</center> | |||
'''Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen''' – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine '''Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).''' | |||
Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.<br /> | |||
Weitere Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz: ►https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html | |||
* '''Transportwege/Art:''' | * '''Transportwege/Art:''' | ||
:auf der Straße,<br /> | |||
:auf der Schiene,<br /> | |||
:in der Luft (auch Luftfrachtführer oder Carrier genannt),<br /> | |||
:zur See (Verfrachter),<br /> | |||
:auf Binnengewässern oder,<br /> | |||
:durch eine Kombination aus den verschiedenen Verkehrsträgern.<br /> | |||
* '''Versicherungsumfang'''<br /> | * '''Versicherungsumfang'''<br /> | ||
Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die '''Haftung des Straßenfrachtführers innerhalb Europas''' aufgrund:<br /> | :Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die '''Haftung des Straßenfrachtführers innerhalb Europas''' aufgrund:<br /> | ||
:nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten,<br /> | |||
:marktüblichen oder gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br /> | |||
:Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. (CMR)<br /> | |||
Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich '''für Güter aller Art'''.<br /> | :Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich '''für Güter aller Art'''.<br /> | ||
*'''Besondere Regelungen''' gelten jedoch für: | |||
:Dokumente,<br /> | |||
:Edelsteine,<br /> | |||
:Urkunden,<br /> | |||
:Papiergeld,<br /> | |||
:Juwelen,<br /> | |||
:Wertpapiere,<br /> | |||
:Kunstgegenstände,<br /> | |||
:diebstahlgefährdete Güter.<br /> | |||
*'''Haftungsgrenzen'''<br> | |||
Haftungsgrenze Innerhalb Europa Innerhalb Deutschland | Haftungsgrenze Innerhalb Europa Innerhalb Deutschland | ||
Zeile 41: | Zeile 55: | ||
SZR= Sonderziehungsrecht; Recheneinheit des internationalen Währungsfonds die täglich neu festgelegt wird, als Faustregel gilt 8,33 SZR = 10 Euro | SZR= Sonderziehungsrecht; Recheneinheit des internationalen Währungsfonds die täglich neu festgelegt wird, als Faustregel gilt 8,33 SZR = 10 Euro | ||
Aufräumungskosten und Entsorgungskosten<br /> | *'''Mitversichert sind'''<br /> | ||
Havarie-grosse-Beiträge<br /> | |||
Haftung für fremde Frachtführer, die vom Versicherungsnehmer mit der Durchführung des Transports beauftragt worden sind<br /> | :Aufräumungskosten und Entsorgungskosten<br /> | ||
:Havarie-grosse-Beiträge<br /> | |||
:Haftung für fremde Frachtführer, die vom Versicherungsnehmer mit der Durchführung des Transports beauftragt worden sind<br /> | |||
*'''Erweiterungen des Versicherungsschutzes'''<br /> | |||
:Der Versicherungsschutz der Frachtführerhaftungsversicherung kann je nach Bedarf erweitert werden, wie z.B. | |||
:Erweiterung auf Staaten außerhalb von Europa<br /> | |||
:Erweiterung auf die Haftung aus Individualvereinbarungen (soweit gesetzlich zulässig)<br /> | |||
:Erweiterung auf die Haftung für Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis<br /> | |||
''' | [[Informationssystem Transportversicherung|Alle Einträge zur '''Transportversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | ||
'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br /> | |||
Versicherungsvergleich.de<br /> | |||
Versicherungsmakler OHG<br /> | |||
Winkelweg 2<br /> | |||
D - 82211 Herrsching<br /> | |||
(vormals 82205 Gilching) | |||
'''Kontakt'''<br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: <br> | |||
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />''' | |||
Brigitte Smieskol <br /> | |||
Volker Hahn<br> | |||
Zeile 92: | Zeile 125: | ||
Frachtfüherhaftung, Frachtfüherhaftpflicht, Frachtführerhaftpflichtversicherung<br /> |
Aktuelle Version vom 12. August 2022, 06:37 Uhr
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen – einschließlich Anhänger – besteht für den Frachtführer eine Versicherungspflicht nach § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz).
Der Frachtführer führt als selbständiger Kaufmann aufgrund eines Beförderungsvertrages den Transport selbst durch.
Weitere Details siehe Güterkraftverkehrsgesetz: ►https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/BJNR148510998.html
- Transportwege/Art:
- auf der Straße,
- auf der Schiene,
- in der Luft (auch Luftfrachtführer oder Carrier genannt),
- zur See (Verfrachter),
- auf Binnengewässern oder,
- durch eine Kombination aus den verschiedenen Verkehrsträgern.
- Versicherungsumfang
- Die Frachtführerhaftungsversicherung übernimmt die Haftung des Straßenfrachtführers innerhalb Europas aufgrund:
- nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten,
- marktüblichen oder gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. (CMR)
- Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für Güter aller Art.
- Besondere Regelungen gelten jedoch für:
- Dokumente,
- Edelsteine,
- Urkunden,
- Papiergeld,
- Juwelen,
- Wertpapiere,
- Kunstgegenstände,
- diebstahlgefährdete Güter.
- Haftungsgrenzen
Haftungsgrenze Innerhalb Europa Innerhalb Deutschland Für Güterschäden Gesetzliche Haftung 8,33 SZR/kg Gesetzliche Haftung 8,33 SZR/kg; vertragliche Haftung bis zu 40 SZR/kg Für Lieferfristüberschreitungen Bis zur Höhe des Frachtentgelts Bis zum 3-fachen des Frachtengelts Sonstige Vermögensschäden Bis zum 3-fachen der Verlusthaftung SZR= Sonderziehungsrecht; Recheneinheit des internationalen Währungsfonds die täglich neu festgelegt wird, als Faustregel gilt 8,33 SZR = 10 Euro
- Mitversichert sind
- Aufräumungskosten und Entsorgungskosten
- Havarie-grosse-Beiträge
- Haftung für fremde Frachtführer, die vom Versicherungsnehmer mit der Durchführung des Transports beauftragt worden sind
- Erweiterungen des Versicherungsschutzes
- Der Versicherungsschutz der Frachtführerhaftungsversicherung kann je nach Bedarf erweitert werden, wie z.B.
- Erweiterung auf Staaten außerhalb von Europa
- Erweiterung auf die Haftung aus Individualvereinbarungen (soweit gesetzlich zulässig)
- Erweiterung auf die Haftung für Schäden an fremden Anhängern, Aufliegern, Trailern und Chassis
Alle Einträge zur Transportversicherung anzeigen zur Hauptseite
Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
(vormals 82205 Gilching)
Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Frachtfüherhaftung, Frachtfüherhaftpflicht, Frachtführerhaftpflichtversicherung