Hundehaftpflichtversicherung, Gefährdungshaftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Unabhängig von einer Schuld haftet der Hundebesitzer für Schäden die der Hund anrichtet. Von einem Hund geht generell eine Gefahr aus. | Unabhängig von einer Schuld haftet der Hundebesitzer für Schäden die der Hund anrichtet. Von einem Hund geht generell eine Gefahr aus. - § 833 BGB Gefährdungshaftung |
Aktuelle Version vom 8. Juni 2021, 06:55 Uhr
Unabhängig von einer Schuld haftet der Hundebesitzer für Schäden die der Hund anrichtet. Von einem Hund geht generell eine Gefahr aus. - § 833 BGB Gefährdungshaftung