Allgemeine positive Klauseln: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |120px]]|| ''' Die folgenden Vertragsklauseln sind für den Versicherungsnehmer von Vorteil. '''
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Bei einer Klausel geht es um eine Einzelbestimmung. Es werden die allgemeinen und/oder besonderen Versicherungsbedingungen erweitert oder auch begrenzt.
 
Als '''Ausschlussklauseln''' (auch als Disclaimer benannt) werden vom Versicherer bestimmte Risikogruppen und Bedingungen ausgeschlossen.
 
Als '''Billigungsklausel''' wird eine Klausel bezeichnet, die innerhalb einer bestimmten Frist vom Versicherungsnehmer widersprochen werden kann.
Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet diese Klausel genaustens zu definieren.
 
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |90px]]|| ''' Die folgenden Vertragsklauseln <ins>sind für den Versicherungsnehmer von Vorteil</ins>. Viele Ausschlussklauseln lassen sich durch Mehrbeitrag aufheben.'''
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* '''Allgemeine Klauseln, finden sich bei vielen Versicherungssparten und Tarifangeboten'''<br />




- '''Innovationsklausel, updateklausel'''<br />
 
* '''Innovationsklausel, updateklausel'''<br />
:Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und auch nicht für alle Tarifangebote. ('''viele Sparten)'''
:Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und auch nicht für alle Tarifangebote. ('''viele Sparten)'''




- '''Best Leistungsgarantie'''<br />
* '''Best Leistungsgarantie'''<br />
:Sofern ein Versicherer am deutschen Markt eine Leistung im Rahmen der versicherten Risiken u. Schäden bietet, die im Umfang der eigenen Versicherung nicht enthalten sind, wird der Versicherer diesen Leistungsumfang der Schadenregulierung zugrunde legen. Den Nachweis des besseren Angebots hat der VN durch Vorlage von Tarifunterlagen und Bedingungen zu erbringen. Diese Zusatzleistung/Deckung finden wir überwiegend bei der ('''Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung)'''
:Sofern ein Versicherer am deutschen Markt eine Leistung im Rahmen der versicherten Risiken u. Schäden bietet, die im Umfang der eigenen Versicherung nicht enthalten sind, wird der Versicherer diesen Leistungsumfang der Schadenregulierung zugrunde legen. Den Nachweis des besseren Angebots hat der VN durch Vorlage von Tarifunterlagen und Bedingungen zu erbringen. Diese Zusatzleistung/Deckung finden wir überwiegend bei der ('''Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung).'''




- '''erweiterte Vorsorge'''<br />
* '''erweiterte Vorsorgeklausel'''<br />
:Hierbei handelt es sich um den innovativste Leistungserweiterung der '''Privathaftpflichtversicherung'''. Beinhaltet der Vertrag diesen Baustein, so leistet der Versicherer, auch wenn die Leistung nicht explizit im Vertrag benannt wurde, nach dem leistungsstärksten Tarifangebot anderer Versicherer. Nur wenige Anbieter! Weisen sie ihrem Versicherer nach dass ein anderes Unternehmen den Schaden bezahlen würde. Das reicht. Ist aber nicht immer ganz einfach.
:Hierbei handelt es sich um den innovativste Leistungserweiterung der '''Privathaftpflichtversicherung'''. Beinhaltet der Vertrag diesen Baustein, so leistet der Versicherer, auch wenn die Leistung nicht explizit im Vertrag benannt wurde, nach dem leistungsstärksten Tarifangebot anderer Versicherer. Nur wenige Anbieter! Weisen sie ihrem Versicherer nach dass ein anderes Unternehmen den Schaden bezahlen würde. Das reicht. Ist aber nicht immer ganz einfach.




* '''Versehensklausel'''<br />
:In vielen Policen kann die Versehensklausel vereinbart werden. Sie bietet Schutz vor den Folgen von Obliegenheitsverletzungen. Wird versehentlich einer Obliegenheit, dies muss der VN nachweisen, durch den VN nicht nachgekommen (Veränderungsanzeige, Änderung des Risikos usw.) gewährt der Versicherer trotzdem Versicherungsschutz. Der VN hat unverzüglich sein Versehen dem Versicherer anzuzeigen. Ggf. wird die Prämie erhöht und/oder die Bedingungen angepasst. ('''viele Sparten''')
* '''Unterversicherungsverzichtsklausel'''<br />
:Was bedeutet Unterversicherungsverzicht: Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des versicherten Objekts die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt.Wird die Klausel Unterversicherungsverzicht gewährt, verzichtet der Versicherer auf die Prüfung und Anrechnung der Unterversicherung im Schadensfall und erbringt die Entschädigungsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. ('''Hausratversicherung, Gebäudeversicherung''').  ⚠️ '''Gegen Mehrbeitrag ist oftmals Versicherungsschutz zu vereinbaren'''. Die Möglichkeiten sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.


- '''Unterversicherungsverzichtsklausel'''<br />
:Was bedeutet Unterversicherungsverzicht: Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des versicherten Objekts die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt.Wird die Klausel Unterversicherungsverzicht gewährt, verzichtet der Versicherer auf die Prüfung und Anrechnung der Unterversicherung im Schadensfall und erbringt die Entschädigungsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. '''Hausratversicherung und Gebäudeversicherung'''




- '''Infektionsklausel'''<br />
* '''Infektionsklausel'''<br />
:Die Versicherungsgesellschaften haben die Infektionsklausel insbesondere bei ärztlichen Berufen eingeführt. Die Versicherungsgesellschaften erbringen die vertraglich vereinbarte Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Versicherte aufgrund einer gefährlichen Ansteckung ein Berufsverbot erhält. Eine Leistung ist auch dann vorgesehen, wenn ein gesetzliches Berufsverbot für den Versicherten verhängt wird. Im umgekehrten Fall bedeutet das  auch, ist die Infektionsklausel nicht vereinbart, so erfolgt keine Leistung für den Fall eines Berufsverbots aufgrund einer Infektion. ('''Berufsunfähigkeitsversicherung''')
:Die Versicherungsgesellschaften haben die Infektionsklausel insbesondere bei ärztlichen Berufen eingeführt. Die Versicherungsgesellschaften erbringen die vertraglich vereinbarte Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Versicherte aufgrund einer gefährlichen Ansteckung ein Berufsverbot erhält. Eine Leistung ist auch dann vorgesehen, wenn ein gesetzliches Berufsverbot für den Versicherten verhängt wird. Im umgekehrten Fall bedeutet das  auch, ist die Infektionsklausel nicht vereinbart, so erfolgt keine Leistung für den Fall eines Berufsverbots aufgrund einer Infektion. ('''Berufsunfähigkeitsversicherung''')




* '''Nachtzeitklausel'''<br />
:Die Nachtzeitklausel beinhaltet die Einschränkung des Versicherungsschutzes.'Sie findet Anwendung in der ''' Hausratversicherung, hier Fahrraddiebstahl ''', der ''' Autoinhaltsversicherung''', der ''' Musikinstrumentenversicherung''',der ''' Transportversicherung und weitere.'''  Für bestimmte Nachtzeiten wird für ein Teilrisiko der Versicherungsschutz ausgeschlossen.  ⚠️ '''Gegen Mehrbeitrag ist oftmals Versicherungsschutz zu vereinbaren'''. Die Möglichkeiten sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
* '''Mitwirkungsklausel'''<br />
:(Unfallversicherung)
* '''Grobe Fahrlässigkeitsklausel'''<br />
: Liegt eine grobfahrlässige Handlung des Versicherungsnehmers vor, die zu einem Schaden führt, ist der Versicherer häufig nicht verpflichtet hierfür aufzukommen. Wählen Sie daher immer einen Tarif der diese Klausel nicht enthält. ⚠️ '''Gegen Mehrbeitrag ist oftmals Versicherungsschutz zu vereinbaren'''. Die Möglichkeiten sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
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'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


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'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>


<center>{{BimpimV02}}


'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




'''Kontakt Kundenservice<br />'''
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH. <br>
Telefon: 089 904299 716<br>
Telefax: 089 904299 799<br>
mailto: service@versicherungsvergleich.de<br>
whatsApp: 0176 / 344 800 87<br>




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Versicherungsklausel, Versicherungsklauseln
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 24. Mai 2023, 05:30 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Bei einer Klausel geht es um eine Einzelbestimmung. Es werden die allgemeinen und/oder besonderen Versicherungsbedingungen erweitert oder auch begrenzt.

Als Ausschlussklauseln (auch als Disclaimer benannt) werden vom Versicherer bestimmte Risikogruppen und Bedingungen ausgeschlossen.

Als Billigungsklausel wird eine Klausel bezeichnet, die innerhalb einer bestimmten Frist vom Versicherungsnehmer widersprochen werden kann. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet diese Klausel genaustens zu definieren.

Vereinsversicherung tipp ohne.png Die folgenden Vertragsklauseln sind für den Versicherungsnehmer von Vorteil. Viele Ausschlussklauseln lassen sich durch Mehrbeitrag aufheben.


  • Innovationsklausel, updateklausel
Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und auch nicht für alle Tarifangebote. (viele Sparten)


  • Best Leistungsgarantie
Sofern ein Versicherer am deutschen Markt eine Leistung im Rahmen der versicherten Risiken u. Schäden bietet, die im Umfang der eigenen Versicherung nicht enthalten sind, wird der Versicherer diesen Leistungsumfang der Schadenregulierung zugrunde legen. Den Nachweis des besseren Angebots hat der VN durch Vorlage von Tarifunterlagen und Bedingungen zu erbringen. Diese Zusatzleistung/Deckung finden wir überwiegend bei der (Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung).


  • erweiterte Vorsorgeklausel
Hierbei handelt es sich um den innovativste Leistungserweiterung der Privathaftpflichtversicherung. Beinhaltet der Vertrag diesen Baustein, so leistet der Versicherer, auch wenn die Leistung nicht explizit im Vertrag benannt wurde, nach dem leistungsstärksten Tarifangebot anderer Versicherer. Nur wenige Anbieter! Weisen sie ihrem Versicherer nach dass ein anderes Unternehmen den Schaden bezahlen würde. Das reicht. Ist aber nicht immer ganz einfach.


  • Versehensklausel
In vielen Policen kann die Versehensklausel vereinbart werden. Sie bietet Schutz vor den Folgen von Obliegenheitsverletzungen. Wird versehentlich einer Obliegenheit, dies muss der VN nachweisen, durch den VN nicht nachgekommen (Veränderungsanzeige, Änderung des Risikos usw.) gewährt der Versicherer trotzdem Versicherungsschutz. Der VN hat unverzüglich sein Versehen dem Versicherer anzuzeigen. Ggf. wird die Prämie erhöht und/oder die Bedingungen angepasst. (viele Sparten)


  • Unterversicherungsverzichtsklausel
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht: Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des versicherten Objekts die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt.Wird die Klausel Unterversicherungsverzicht gewährt, verzichtet der Versicherer auf die Prüfung und Anrechnung der Unterversicherung im Schadensfall und erbringt die Entschädigungsleistung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. (Hausratversicherung, Gebäudeversicherung). ⚠️ Gegen Mehrbeitrag ist oftmals Versicherungsschutz zu vereinbaren. Die Möglichkeiten sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.


  • Infektionsklausel
Die Versicherungsgesellschaften haben die Infektionsklausel insbesondere bei ärztlichen Berufen eingeführt. Die Versicherungsgesellschaften erbringen die vertraglich vereinbarte Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Versicherte aufgrund einer gefährlichen Ansteckung ein Berufsverbot erhält. Eine Leistung ist auch dann vorgesehen, wenn ein gesetzliches Berufsverbot für den Versicherten verhängt wird. Im umgekehrten Fall bedeutet das auch, ist die Infektionsklausel nicht vereinbart, so erfolgt keine Leistung für den Fall eines Berufsverbots aufgrund einer Infektion. (Berufsunfähigkeitsversicherung)


  • Nachtzeitklausel
Die Nachtzeitklausel beinhaltet die Einschränkung des Versicherungsschutzes.'Sie findet Anwendung in der Hausratversicherung, hier Fahrraddiebstahl , der Autoinhaltsversicherung, der Musikinstrumentenversicherung,der Transportversicherung und weitere. Für bestimmte Nachtzeiten wird für ein Teilrisiko der Versicherungsschutz ausgeschlossen. ⚠️ Gegen Mehrbeitrag ist oftmals Versicherungsschutz zu vereinbaren. Die Möglichkeiten sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.


  • Mitwirkungsklausel
(Unfallversicherung)


  • Grobe Fahrlässigkeitsklausel
Liegt eine grobfahrlässige Handlung des Versicherungsnehmers vor, die zu einem Schaden führt, ist der Versicherer häufig nicht verpflichtet hierfür aufzukommen. Wählen Sie daher immer einen Tarif der diese Klausel nicht enthält. ⚠️ Gegen Mehrbeitrag ist oftmals Versicherungsschutz zu vereinbaren. Die Möglichkeiten sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.



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