Firmenrechtsschutzversicherung, Deckungsklage: Unterschied zwischen den Versionen
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Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.<br /> | :Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.<br /> | ||
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
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Brigitte Smieskol <br /> | |||
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2023, 08:42 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Wird der Rechtsschutz durch den Versicherer abgelehnt, kann der Versicherungsnehmer auf eigenes Kostenrisiko Deckungsklage erheben.
⚠️ Rechtsschutz gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gibt es nicht.
- Feststellungsklage
- Sollte der Rechtsschutz seitens des Versicherers vor einer Gebührenfälligkeit des Anwalts abgelehnt werden, erheben Sie eine Feststellungsklage.
- Leistungsklage
- Ist bereits eine Anwaltsgebühr fällig geworden, aber noch nicht bezahlt worden, erheben Sie eine Leistungsklage.
Siehe auch
Firmenrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachten
Alle Einträge zur Firmenrechtsschutzversicherung anzeigen zur Hauptseite
Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
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