Hausratversicherung, Vandalismus: Unterschied zwischen den Versionen

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Hausratversicherung, Vandalismus<br />


'''Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert'''. <br />
Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet.
Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.<br />


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'''Siehe auch:'''<br />
[[Vandalismusschaden]]  <br />




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Aktuelle Version vom 8. Mai 2021, 08:02 Uhr

Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert.
Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet. Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.


Siehe auch:
Vandalismusschaden


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Schlagwort: Vandalismus
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