Pferdehaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. August 2021, 07:53 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
In der Pferdehaftpflichtversicherung wird unterschieden zwischen der Pferdehalterhaftpflichtversicherung und der Pferdehüterhaftpflichtversicherung.
- Pferdehalterhaftpflichtversicherung
In der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind Schäden an Dritten abgedeckt, die durch ein pferdetypisches Verhalten entstanden sind – verschuldensunabhängig. Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Versicherungsschutz der Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet.
- Pferdehalterhaftpflichtversicherung Leistungsinhalte *
* Je nach Versicherer-Tarif unterschiedlich.
- Pferdehüterhaftpflichtversicherung
Der Pferdehüter hütet bzw. handelt im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist bei der Haltung von fremden Pferden im eigenen Stall notwendig.
- Die Haftung des Stallbesitzers / Stallbetreibers, Reitlehrer, Reitschüler und Gastreiter
- Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung
Im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses haftet der Stallbesitzer für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit seiner angestellten Aushilfen und Pferdepfleger. Im Regelfall sind Schäden an Pensionspferden nicht versichert, diese können über die Obhutsversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.
- Betriebshaftpflichtversicherung Leistungsinhalte
- Reitlehrerhaftpflichtversicherung
Die Haftung regelt § 823 BGB für den freiberuflichen Reitlehrer, dem zur Folge eine Reitlehrerhaftpflichtversicherung zu empfehlen ist. Der freiberufliche Reitlehrer haftet persönlich für Schäden während des Reitunterrichts, die aus Fahrlässigkeit entstanden sind.
Der angestellte Reitlehrer ist im Regelfall während seiner beruflichen Tätigkeit über den Arbeitgeber versichert. Jedoch sollte geprüft werden, ob die Reitlehrerhaftpflichtversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz zur Verfügung stellt.
- Schulpferdehaftpflichtversicherung
Im Rahmen der Schulpferdehaftpflichtversicherung sind Reitschüler über den Betreiber mitversichert.
- Fremdreiter / Gastreiter
Als Fremdreiter / Gastreiter werden Personen bezeichnet, die unregelmäßig mit Pferden umgehen, diese unregelmäßig reiten und keine Gegenleistung in Form von Geld erbringen.
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