Hausratversicherung, homeoffice: Unterschied zwischen den Versionen
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Alle Einrichtungsgegenstände sind durch die Hausratversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl versichert, dazu zählt auch fremdes Eigentum. Ausnahme: Gegenstände von Mietern, Untermietern und dem Vermieter des Versicherungsnehmers. Demnach sind Laptop und Co und weitere Arbeitsgerätschaften des Arbeitgebers versichert. Warenmuster und Waren sind hiervon ausgenommen.<br /> | <big>'''Homeoffice'''</big>: Alle Einrichtungsgegenstände sind durch die Hausratversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl versichert, dazu zählt auch fremdes Eigentum. Ausnahme: Gegenstände von Mietern, Untermietern und dem Vermieter des Versicherungsnehmers. '''Demnach sind Laptop und Co und weitere Arbeitsgerätschaften des Arbeitgebers versichert.''' Warenmuster und Waren sind hiervon ausgenommen.<br /> | ||
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Aktuelle Version vom 19. März 2022, 14:51 Uhr
Homeoffice: Alle Einrichtungsgegenstände sind durch die Hausratversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl versichert, dazu zählt auch fremdes Eigentum. Ausnahme: Gegenstände von Mietern, Untermietern und dem Vermieter des Versicherungsnehmers. Demnach sind Laptop und Co und weitere Arbeitsgerätschaften des Arbeitgebers versichert. Warenmuster und Waren sind hiervon ausgenommen.
Sind Sie im Homeoffice als Angestellte/r beschäftigt und Sie nutzen gestellte Arbeitsgeräte, überprüfen Sie die Höhe der Hausratversicherungssumme und passen sie diese ggf. an. |
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