Unfallversicherung private, Schönheitsoperation: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Regelfall besteht keine Überschneidung der privaten Unfallversicherung – kosmetische Operationen – und der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung. Hintergrund hierfür ist, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen bzw. Krankenversicherung keine Leistungen für kosmetische Operationen, die eher auf die optische Schönheit ausgerichtete Operationen beinhaltet. Es ist zu empfehlen darauf zu achten, dass der Leistungsumfang der kosmetischen Operationen auch Zahnersatzkosten beinhaltet.<br /> | |||
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Aktuelle Version vom 19. März 2021, 15:32 Uhr
Als optionale Leistung wird die Kostenübernahme von kosmetischen Operationen bzw. Schönheitsoperationen in der Unfallversicherung angeboten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Leistungsanpruch nur bei kosmetischen Korrekturen anzuwenden ist, die als Folge eines Unfalles entstanden sind. Reine Schönheitsoperationen aufgrund ästhetischer Gesichtspunkte unabhängig von der Erfüllung der Unfalldefinition sind im Versicherungsschutz der Unfallversicherung nicht beinhaltet.
Im Regelfall besteht keine Überschneidung der privaten Unfallversicherung – kosmetische Operationen – und der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung. Hintergrund hierfür ist, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen bzw. Krankenversicherung keine Leistungen für kosmetische Operationen, die eher auf die optische Schönheit ausgerichtete Operationen beinhaltet. Es ist zu empfehlen darauf zu achten, dass der Leistungsumfang der kosmetischen Operationen auch Zahnersatzkosten beinhaltet.
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