Pferdehüterhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(8 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<center> | <center> | ||
{| class="wikitable" | {| class="wikitable" | ||
Zeile 21: | Zeile 19: | ||
'''BGB § 834 - Haftung des Tieraufsehers'''<br /> | *'''BGB § 834 - Haftung des Tieraufsehers'''<br /> | ||
:1 - Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. 2Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. | |||
* '''Allgemeine Leistung des Versicherers'''<br /> | |||
:Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter. D.h. die Versicherung sorgt für den '''finanziellen Ausgleich''' der Forderungen. '''Vorab prüft''' der Versicherer ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind '''und wehrt diese, wenn nicht berechtigt, ab''' (passiver Rechtsschutz). | |||
{| class="wikitable" | |||
|- | |||
|} | |||
{| border="0" style="border-collapse:collapse" | |||
| <span style="color:#FFFFFF"> ......</span> [[Datei:Sofortanfrage.png |50px]] ''' <span style="color:#FFFFFF"> .. </span> '''[https://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Sofortanfrage&mobileaction=toggle_view_mobile '''<big>Sofortangebot</big> zur Pferdehüterhaftpflichtversicherung - kostenfrei und unverbindlich - anfordern]''' | |||
{| class="wikitable" | |||
|- | |||
|} | |||
'''Siehe auch | '''Siehe auch''' <br /> | ||
[[Pferdehalterhaftpflichtversicherung]] <br /> | [[Pferdehalterhaftpflichtversicherung]] <br /> | ||
[[Informationssystem Pferdeversicherung | | [[Informationssystem Pferdeversicherung |Einträge''' Pferdeversicherung''' anzeigen]] [[Pferdeversicherungen |'''Leistungsübersicht aller Pferdeversicherungen''']] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] [[#top|zum '''Seitenanfang''']] | ||
'''Anschrift''' | '''Anschrift''' <br /> | ||
Versicherungsvergleich.de<br /> | Versicherungsvergleich.de<br /> | ||
Versicherungsmakler OHG<br /> | Versicherungsmakler OHG<br /> | ||
Zeile 45: | Zeile 57: | ||
D - 82211 Herrsching<br /> | D - 82211 Herrsching<br /> | ||
'''Kontakt'''<br /> | '''Kontakt Geschäftsführung'''<br /> | ||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | ||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | ||
Zeile 59: | Zeile 70: | ||
'''Kundenservice<br />''' | '''Kontakt Kundenservice<br />''' | ||
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH. <br> | Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH. <br> | ||
Telefon: 089 904299 716<br> | Telefon: 089 904299 716<br> |
Aktuelle Version vom 5. Januar 2023, 14:11 Uhr
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Pferdehüterhaftpflichtversicherung: Es ist zwischen Pferdehalter, der i.d.R. auch der Pferdeeigentümer ist und dem Pferdehüter zu unterscheiden.
⚠️ Der Pferdehüter benötigt eine eigene Pferdehüterhaftpflichtversicherung. Es besteht kein Versicherungsschutz über die Pferdehalterhaftpflichtversicherung.
Pferdehüter/Pferdeaufseher handelt/hütet im Auftrag des Pferdehalters. Die Pferdehüterhaftpflichtversicherung ist immer dann notwendig wenn z.B. Pferde anderer Eigentümer im eigenen Stall und/oder auf der Weide untergebracht werden. Der Tierhüter haftet im Gegensatz zum Tierhalter nicht verschuldensunabhängig sondern nur dann, wenn er ursächlich verantwortlich ist.
- BGB § 834 - Haftung des Tieraufsehers
- 1 - Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. 2Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
- Allgemeine Leistung des Versicherers
- Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter. D.h. die Versicherung sorgt für den finanziellen Ausgleich der Forderungen. Vorab prüft der Versicherer ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind und wehrt diese, wenn nicht berechtigt, ab (passiver Rechtsschutz).
...... .. Sofortangebot zur Pferdehüterhaftpflichtversicherung - kostenfrei und unverbindlich - anfordern
Siehe auch
Einträge Pferdeversicherung anzeigen Leistungsübersicht aller Pferdeversicherungen zur Hauptseite zum Seitenanfang
Kontakt Geschäftsführung
Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht, Tierhüterhaftpflicht, Tierhüterhaftpflichtversicherung |