Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl <br />
Zu unterscheiden ist zwischen dem '''einfachen Diebstahl''', dem '''Einbruchdiebstahl''' und der '''Beraubung'''.


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Wie definiert man überhaupt Diebstahl? Helvetia unterscheidet in der Hausrat Basisversicherungdrei verschiedene Arten von Diebstahl: Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfacher Diebstahl. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Täter gewaltsam in ein Gebäude eindringen oder darin ein Behältnis aufbrechen. Nicht als Einbruch gilt aber der Diebstahl aus Luft-, Wasser- oder Motorfahrzeugen. Bei der Beraubung handelt es sich um einen Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt, wozu auch ein Entreiss-Diebstahl zählt. Als einfacher Diebstahlgelten Tatbestände, die weder dem Einbruch noch der Beraubung zugeordnet werden können. Darunter fallen beispielsweise Taschen- und Trickdiebstahl, das Entwenden von Gegenständen aus abgestellten Fahrzeugen oder aus Gebäuden ohne Anwendung von Gewalt.  XXX
- Ein '''Einbruchdiebstahl''' ist das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses). Dies '''ist versichert'''.<br />
 
- Die '''Beraubung''' trägt das Merkmal der Androhung, Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Dies '''ist versichert'''.<br />
 
- Der '''einfache Diebstahl''' trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die  Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Dies ist ''' i.d.R. nicht versichert'''.
 
- Der '''Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen''' ist '''nicht automatisch versichert.'''
 
 
Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, Trickdiebstahl, Taschendiebstahl<br />
 
 
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Aktuelle Version vom 13. Juni 2017, 20:55 Uhr

Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Diebstahl, dem Einbruchdiebstahl und der Beraubung.


- Ein Einbruchdiebstahl ist das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses). Dies ist versichert.

- Die Beraubung trägt das Merkmal der Androhung, Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Dies ist versichert.

- Der einfache Diebstahl trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Dies ist i.d.R. nicht versichert.

- Der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen ist nicht automatisch versichert.


Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, Trickdiebstahl, Taschendiebstahl


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