Pferdekastrationsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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:Die Kastration wird i.d.R. durch einen operativen Eingriff durch den Tierarzt unter Vollnarkose durchgeführt. Durch die Narkose und Operation besteht immer ein nicht unerhebliches Restrisiko an Komplikationen (Nachblutungen, Infektionen, Darmvorfall, ...) die oftmals zum Tod des Pferdes führen. Eine Kastration kann auch notwendig werden wenn Hodenkrebs oder eine Entzündung diagnostiziert wird. | |||
*'''Voraussetzungen zum Abschluss der Pferdekjastrationsversicherung'''<br> | |||
:Die Operation hat durch einen Tierarzt zu erfolgen. Vor der Operation muß eine Bestätigung durch den Tierarzt erfolgen, dass eine geschlechtliche normale Entwicklung des Pferdes vorliegt. | |||
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* '''Versicherungssumme'''<br> | |||
:Die Versicherungssumme richtet sich am Pferdewert nach der Kastration. | |||
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:Es ist ein Einmalbeitrag zu entrichten. Hierbei ist die Versicherungssumme bestimmend. Es handelt sich um einen Kurzfristvertrag. | |||
'''Siehe auch'''<br> | |||
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Winkelweg 2<br /> | |||
D - 82211 Herrsching<br /> | |||
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: <br> | |||
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />''' | |||
Brigitte Smieskol <br /> | |||
Volker Hahn<br> |
Aktuelle Version vom 24. Januar 2023, 08:24 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Pferdekastrationsversicherung
Die Pferdekastrationsversicherung sichert den Pferdeeigentümer vor dem finanziellen Verlust bei vorzeitigem Tod des Pferdes. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Lebensversicherung, die nur für einen bestimmten Zeitraum Gültigkeit hat.
- Operationsrisiken
- Die Kastration wird i.d.R. durch einen operativen Eingriff durch den Tierarzt unter Vollnarkose durchgeführt. Durch die Narkose und Operation besteht immer ein nicht unerhebliches Restrisiko an Komplikationen (Nachblutungen, Infektionen, Darmvorfall, ...) die oftmals zum Tod des Pferdes führen. Eine Kastration kann auch notwendig werden wenn Hodenkrebs oder eine Entzündung diagnostiziert wird.
- Voraussetzungen zum Abschluss der Pferdekjastrationsversicherung
- Die Operation hat durch einen Tierarzt zu erfolgen. Vor der Operation muß eine Bestätigung durch den Tierarzt erfolgen, dass eine geschlechtliche normale Entwicklung des Pferdes vorliegt.
- versicherte Leistungen / Risiken
- Es sind der Tod oder die Nottötung während der Eingriffs / Operation versichert. Der Versicherungsschutz gilt i.d.R. noch weitere zehn Tage nach der Operation.
- Versicherungssumme
- Die Versicherungssumme richtet sich am Pferdewert nach der Kastration.
- Beiträge
- Es ist ein Einmalbeitrag zu entrichten. Hierbei ist die Versicherungssumme bestimmend. Es handelt sich um einen Kurzfristvertrag.
Siehe auch
Pferdelebensversicherung
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