Kapitallebensversicherung, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Kapitallebensversicherung, Besteuerung<br />


Das Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung ist maßgebend.<br />


Von dem Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung wird die Besteuerung festgemacht.<br />
* '''Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''<br />
: - und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,<br />
: - es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,<br />
: - und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,<br />


'''Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''<br />
: '''bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei'''.<br />
: Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.<br />




und der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre,<br />
* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005''' <br />
mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden<br />
: - der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br />
und die Todesfallsumme mind. 60% der eingezahlten Beiträge ausmacht<br />
: - die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />
: - '''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />


bleibt die Lebensversicherung '''ertragssteuerfrei'''. Andernfalls unterliegt der komplette Ertrag der Abgeltungssteuer.<br />
* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012'''
: - der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br />
: - die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />


: '''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />


'''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005''' <br />


'''Siehe auch:''' <br />
[[Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer]]<br />


. Deshalb muss er in jedem Fall Steuern zahlen. Immerhin nur 50 Prozent der Erträge muss er versteuern, wenn


    der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist
    und die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird (für Neuverträge ab 2012 nach Ablauf des 62. Lebensjahres).


Trifft eines der beiden Kriterien nicht zu, Erträge aus der Lebensversicherung voll besteuern lassen.
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Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung<br />
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen<br />
 
 
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[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 18. Juli 2021, 07:48 Uhr

Das Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung ist maßgebend.

  • Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005
- und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,
- es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,
- und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,
bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei.
Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.


  • Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005
- der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
- die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,
- sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..


  • Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012
- der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
- die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,
sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..


Siehe auch:
Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer


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