Gebäudeversicherung private, Solaranlagenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 5. September 2023, 07:43 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Solaranlage muss über die Solaranlagenversicherung zusätzlich versichert werden. Die Installation einer Solaranlage ist mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Bei einer nachträglich installierten Solaranlage übersteigt der Absicherungsbedarf der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung.
- Versicherte Risiken und Gefahren in der Solaranlagenversicherung
- - Brand
- - Blitzschlag
- - Sturm
- - Leitungswasser
- - Hagel
- - Gefahren, die von Mensch oder Tier ausgehen, wie Diebstahl, Sabotage, Vandalismus, Marderbiss
- - technische Gefahren, wie Kurzschluss, Überspannung- sonstige Gefahren, wie Schneedruck, Überschwemmung,
- - Glasbruch und höhere Gewalt
- - Erdbebenrisiko, nicht bei allen Versicherern versicherbar
- - Neuwertentschädigung, wird die Solaranlage oder Teile davon zerstört oder beschädigt werden die marktüblichen
- - Anschaffungskosten zum Schadenzeitpunkt erstattet
- - Vorsorgeversicherung, ist die Versicherungssumme im Schadensfall zu gering, wird diese um 10 % erhöht, maximal
- - 250.000 Euro
- Versicherte Kosten in der Solaranlagenversicherung
- - De- und Remontagekosten bis max. 2.500 Euro
- - Entsorgungs- und Aufräumungskosten
- - Bewegungs- und Schutzkosten
- - Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen
- - Schadensuchkosten
- - Luftfrachtkosten
- Deckungserweiterungen der Solaranlagenversicherung
- Ausfallkostenversicherung
- Die Ausfallkostenversicherung leistet eine pauschale Entschädigung für den Ertragsausfall für den Zeitraum, in dem die Solaranlage aufgrund eines versicherten Sachschadens stillsteht oder sich deren Leistung reduziert. Die Haftzeit beträgt drei Monate. Die Haftzeit verlängert sich auf zwölf Monate bei einem versicherten Schaden, wie Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel, wenn das Gebäude instandgesetzt werden muss.
- Betreiberhaftpflichtversicherung
- Das Betreiben einer Solaranlage / Photovoltaikanlage und die damit verbundene Einspeisung von erzeugtem Strom begründet eine unternehmerische Tätigkeit durch die Einnahmen aufgrund der Einspeisevergütung. Die Privathaftpflichtversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gewähren hierfür keinen Versicherungsschutz.
- Zusätzlich im Versicherungsschutz beinhaltet sind:
- - Bauherrenrisiko, wenn die Planung, die Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben wurden
- - Verkehrssicherungspflicht
- - Haftungsrisiko durch Stromeinleitung in das Netz des Energieversorgers
- - Umweltschadenrisiko, wie z.B. Explosionsschäden oder Feuerschäden, deren Auslöser die Solaranlage war
- Umweltschadenversicherung
- Bei eintretenden Schäden an der Natur kann der Solaranlagenbetreiber zur Verantwortung gezogen werden. Umweltschäden sind, wenn Gewässer, Böden, geschützte Tierarten, geschützte Pflanzenarten und natürliche Lebensräume, wie z.B. Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, in Mitleidenschaft gezogen werden.
- Gemietete, geliehene oder gepachtete Gebäudeteile
- Ist die Solaranlage auf gemieteten, geliehenen oder gepachteten Gebäudeteilen oder Räumlichkeiten angebracht wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt. Dieser Versicherungsschutz deckt die Schäden an fremden Räumlichkeiten oder Gebäudeteilen ab, die durch den Betrieb der Solaranlage entstehen.
- Montageversicherung
- - Im Rahmen der Montageversicherung sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an der Solaranlage während der Montagedauer versichert.
- - Bei zerstörten oder abhanden gekommen Sachen wird der Zeitwert ersetzt
- - Bei beschädigten Sachen werden die Wiederherstellungskosten ersetzt
- - Bei der Montage und beim Probebetrieb ist menschliches Versagen und technisches Versagen versichert
- Häufige Schadenursachen in der Solaranlagenversicherung
- Schneelastschäden / Sturmschäden
- Unterdimensionierung der Gestelle bzw. falsche Annahme der Lasten
- Montagefehler
- Mangelhafte Befestigung auf dem Dach und ungeprüfte Statik des Daches
- Überspannungsschäden
- Nicht vorhandener oder falsch eingebauter Überspannungsschutz
- Diebstahlschäden
- Unzureichende Sicherung der lagernden oder befestigten Solaranlagenmodule
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