Führerscheinversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
D - 82211 Herrsching<br />
(vormals 82205 Gilching)




'''Kontakt'''<br />
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br>   
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br>   

Aktuelle Version vom 4. Dezember 2022, 11:59 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

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Anbieter ist die ias Internationale Assekuranz-Service GmbH.


Die Führerscheinversicherung bietet Schutz gegen finanzielle Folgen eines Fahrverbots.
Verlieren Sie für die Dauer von bis zu 3 Monaten den Führerschein, werden die Kosten für eine alternative Beförderung erstattet.


  • Wer versichert ist
Die Versicherung kann sowohl von Privatpersonen als auch von juristischen Personen (Firmen) abgeschlossen werden. Eine juristische Person schließt die Versicherung für namentlich zu benennende Mitarbeiter als versicherte Personen ab.


  • Folgende Tatbestände sind versichert
Geschwindigkeitsüberschreitung
Auffahren und ungenügender Abstand
Alkohol bis zu einem Promillewert von 1,09 ‰
Handynutzung (ohne Drittschadenfolge)
Vorfahrtverletzung
Ampelverstoß
Vorschriftwidriges Verhalten beim Ausweichen, Überholen und Begegnen
Vorschriftwidriges Verhalten beim Abbiegen, Wenden und bei falscher Fahrbahnbenutzung
sowie weitere Vergehen nach der StVO.


  • Was nicht versichert ist
Alkohol ab einem Promillewert von 1,1 ‰
Fahren unter Einfluss von Drogen
Unfallflucht
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Entzug der Fahrerlaubnis für mehr als 3 Monate
Aberkennung der Fahrerlaubnis


  • Versicherungssummen / Deckungssummen
Bei einem Fahrverbot von bis zu einem Monat: 5.000 EUR
Bei einem Fahrverbot von bis zu zwei Monaten: 7.500 EUR
Bei einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten: 10.000 EUR