Direktversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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:- keine Rückstellungsbildung für Versorgungsansprüche notwendig<br /> | :- keine Rückstellungsbildung für Versorgungsansprüche notwendig<br /> | ||
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| <span style="color:#FFFFFF"> ......</span> [[Datei:Sofortanfrage.png |55px]] ''' <span style="color:#FFFFFF"> .. </span> '''[https://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Sofortanfrage&mobileaction=toggle_view_mobile '''<big>Sofortangebot</big> zur Direktversicherung - kostenfrei und unverbindlich - anfordern]''' | |||
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:Ab {{#var:aktuelles_Jahr}} können bis zu {{#var:20.1}} % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung als Beiträge zur Direktversicherung einbezahlt werden. Dies entspricht {{#var:20.2}} € von {{#var:1.2}} €. | :Ab {{#var:aktuelles_Jahr}} können bis zu {{#var:20.1}} % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung als Beiträge zur Direktversicherung einbezahlt werden. Dies entspricht {{#var:20.2}} € von {{#var:1.2}} €. | ||
Sozialabgabenfrei bleiben allerdings nur Dotierungen bis zu {{#var:20.3}} % der Beitragsbemessungsgrenze.<br /> | :Sozialabgabenfrei bleiben allerdings nur Dotierungen bis zu {{#var:20.3}} % der Beitragsbemessungsgrenze.<br /> | ||
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:Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde ein sog. Förderbeitrag für Arbeitnehmer mit einem max. Bruttomonatseinkommen von {{#var:20.4}} € eingeführt. | :Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde ein sog. Förderbeitrag für Arbeitnehmer mit einem max. Bruttomonatseinkommen von {{#var:20.4}} € eingeführt. | ||
Der Arbeitgeber erhält eine staatliche Förderung von {{#var:20.5}} % für den Beitrag, wenn eine Betriebsrente wie z.B. Direktversicherung diesen Arbeitnehmern angeboten wird. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens {{#var:20.6}} € und maximal {{#var:20.7}} € im Jahr zugunsten der Betriebsrente eingezahlt werden. | :Der Arbeitgeber erhält eine staatliche Förderung von {{#var:20.5}} % für den Beitrag, wenn eine Betriebsrente wie z.B. Direktversicherung diesen Arbeitnehmern angeboten wird. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens {{#var:20.6}} € und maximal {{#var:20.7}} € im Jahr zugunsten der Betriebsrente eingezahlt werden. | ||
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* '''Verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis'''<br /> | * '''Verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis'''<br /> | ||
:Werden Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber eingespart, so ist dieser verpflichtet einen pauschalen Zuschuss von {{#var:20.8}} % des Umwandlungsbetrages zu zahlen. Diese Regelung hat Gültigkeit für neue Entgeltunwandlungsvereinbarungen ab dem 01.01.2019. Für bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarung tritt diese Regelung zum 01.01.2022 in Kraft. | :Werden Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber eingespart, so ist dieser verpflichtet einen pauschalen Zuschuss von {{#var:20.8}} % des Umwandlungsbetrages zu zahlen. :Diese Regelung hat Gültigkeit für neue Entgeltunwandlungsvereinbarungen ab dem 01.01.2019. Für bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarung tritt diese Regelung zum 01.01.2022 in Kraft. | ||
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:Die betriebliche Altersvorsorge muss dann u.a. die nachfolgenden vom Gesetzgeber festgelegten Bedingungen erfüllen: | :Die betriebliche Altersvorsorge muss dann u.a. die nachfolgenden vom Gesetzgeber festgelegten Bedingungen erfüllen: | ||
Reine Beitragszusage - „Nahles Rente“ - | :Reine Beitragszusage - „Nahles Rente“ - | ||
:Wesentlicher Inhalt des Sozialpartnermodells ist die Einführung der reinen Beitragszusage, der sog. „Nahles Rente“. Hierbei garantiert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zahlung eines festgelegten Betrages in die betriebliche Altersversorgung. Jedoch besteht für die Höhe der daraus resultierenden Altersrente keine Garantie. | :Wesentlicher Inhalt des Sozialpartnermodells ist die Einführung der reinen Beitragszusage, der sog. „Nahles Rente“. Hierbei garantiert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zahlung eines festgelegten Betrages in die betriebliche Altersversorgung. Jedoch besteht für die Höhe der daraus resultierenden Altersrente keine Garantie. | ||
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:Bereits bestehende bAV-Verträge können unverändert weitergeführt werden. | :Bereits bestehende bAV-Verträge können unverändert weitergeführt werden. | ||
Die Durchführungswege der bAV bleiben weiterhin bestehen und können weiterhin abgeschlossen werden. | :Die Durchführungswege der bAV bleiben weiterhin bestehen und können weiterhin abgeschlossen werden. | ||
Von den Neuerungen seit {{#var:aktuelles_Jahr}} profitieren auch Arbeitnehmer, die bereits eine bAV besitzen. | :Von den Neuerungen seit {{#var:aktuelles_Jahr}} profitieren auch Arbeitnehmer, die bereits eine bAV besitzen. | ||
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'''Anschrift''' | '''Anschrift'''<br /> | ||
Versicherungsvergleich.de<br /> | Versicherungsvergleich.de<br /> | ||
Versicherungsmakler OHG<br /> | Versicherungsmakler OHG<br /> | ||
Winkelweg 2<br /> | Winkelweg 2<br /> | ||
D - 82211 Herrsching<br /> | D - 82211 Herrsching<br /> | ||
'''Kontakt'''<br /> | '''Kontakt Geschäftsführung'''<br /> | ||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | ||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> |
Aktuelle Version vom 8. Februar 2023, 15:35 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Bei der Direktversicherung handelt es sich um einen privaten Versicherungsvertrag. Dieser wird durch den Arbeitgeber, für den Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer, abgeschlossen.
Nicht mit "Direktversicherer" zu verwechseln.
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Hierbei wird eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgeschlossen.
In der Direktversicherung wird ein Teil des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers auf den Versicherungsvertrag überwiesen. Hieraus entsteht für den Arbeitnehmer ein steuerlicher Vorteil.
- Vorteile für den Arbeitnehmer
- - Einsparung von Sozialabgaben
- - Einsparung von Einkommenssteuer
- - garantierte Verzinsung der Sparbeiträge
- - Unverfallbarkeit der Ansprüche bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
- - Möglichkeit der Kapitalauszahlung beim Auszahlungsbeginn
- Vorteile für den Arbeitgeber
- - geringer Verwaltungsaufwand
- - Einsparung von Lohnnebenkosten
- - keine Rückstellungsbildung für Versorgungsansprüche notwendig
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