Krankenversicherung private, Antragsablehnung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert.''' Die Ablehnung muss vom Versicherer nicht begründet werden. | |||
Als abgelehnt gilt ein Antrag auch dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, dass er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.<br /> | |||
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Versicherungsvergleich.de<br /> | |||
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
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Antrag abgelehnt, Antrag nicht angenommen, Krankenversicherungsantrag nicht angenommen<br /> | |||
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Aktuelle Version vom 8. Januar 2023, 18:13 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Versicherungsgesellschaft ist in der Entscheidung, einen Antrag anzunehmen, frei. D.h. sie kann die Annahme eines Antrags selbstverständlich auch ablehnen.
Gründe hierfür: fehlende Versicherungsfähigkeit, ein nicht versicherbares Risiko oder bestehende Vorerkrankungen, die sehr kostenträchtig sind. Wird ein Antrag nicht angenommen, so wird der Antragsteller informiert. Die Ablehnung muss vom Versicherer nicht begründet werden.
Als abgelehnt gilt ein Antrag auch dann, wenn der Versicherer nicht innerhalb der sogenannten Bindefrist von sechs Wochen erklärt hat, dass er den Antrag angenommen und den Vertrag geschlossen hat.
Siehe auch
Krankenversicherung private, Antragsbindefrist
Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen zur Hauptseite
Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Antrag abgelehnt, Antrag nicht angenommen, Krankenversicherungsantrag nicht angenommen