Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 10: Zeile 10:
</center>
</center>


'''Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />
'''Die <big>Arbeitslosenversicherung</big> gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />
 


- '''Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert'''. <br />
- '''Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert'''. <br />
Zeile 16: Zeile 17:
- '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br />
- '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br />


'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br />
- Zahlungen in die Arbeits­losen­versicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit<br />
- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br />
- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein<br />
- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)<br />
- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen<br />


'''Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht''' für Personen, die:<br />
*'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br />
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br />
:- Zahlungen in die Arbeits­losen­versicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit<br />
- bereits  längere Zeit selbständig waren<br />
:- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br />
- Arbeitslosengeld II bezogen haben<br />
:- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein<br />
:- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)<br />
:- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen<br />


'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br />
*'''Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht''' für Personen, die:<br />
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 %  des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus. <br />
:- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br />
:- bereits längere Zeit selbständig waren<br />
:- Arbeitslosengeld II bezogen haben<br />


*'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br />
:Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 %  des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der  Versicherungszeit und dem Alter aus. <br />


'''Siehe auch:'''<br />  
 
'''Siehe auch'''<br />  
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/<br />
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/<br />
[[ Private Arbeitslosenversicherung]] <br />
[[ Private Arbeitslosenversicherung]] <br />
Zeile 42: Zeile 44:




'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
D - 82211 Herrsching<br />
(vormals 82205 Gilching)


'''Kontakt'''<br />
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br>   
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br>   

Aktuelle Version vom 12. Januar 2023, 08:13 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.


- Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert.
- Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.
- Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.


  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung, diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zahlungen in die Arbeits­losen­versicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit
- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen
- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein
- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)
- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen
  • Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht für Personen, die:
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen
- bereits längere Zeit selbständig waren
- Arbeitslosengeld II bezogen haben
  • Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus.


Siehe auch
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
Private Arbeitslosenversicherung


                                                              zur Hauptseite 



Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld