Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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:- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)<br /> | |||
:- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen<br /> | |||
'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br /> | *'''Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht''' für Personen, die:<br /> | ||
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus. <br /> | :- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br /> | ||
:- bereits längere Zeit selbständig waren<br /> | |||
:- Arbeitslosengeld II bezogen haben<br /> | |||
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:Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus. <br /> | |||
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Aktuelle Version vom 12. Januar 2023, 08:13 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
- Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert.
- Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.
- Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung, diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- - Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit
- - Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen
- - bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein
- - Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)
- - Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen
- Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht für Personen, die:
- - sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen
- - bereits längere Zeit selbständig waren
- - Arbeitslosengeld II bezogen haben
- Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
- Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus.
Siehe auch
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
Private Arbeitslosenversicherung
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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld