Inhaltsversicherung, Versicherungsort: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, '''die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.'''
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.<br />
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Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, '''die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.'''
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.<br />




Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, Versicherungsort, versicherter Ort<br />




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Aktuelle Version vom 5. Juli 2021, 05:19 Uhr

Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume. Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.


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