Kfz Versicherung, Bagatellschaden: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
[[Informationssystem Kfz Versicherung |Alle 75 Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] | [[Informationssystem Kfz Versicherung |Alle 75 Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | ||
Aktuelle Version vom 26. Februar 2023, 13:37 Uhr
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Schäden die unter 750 € liegen werden als Bagatellschäden bezeichnet.
Gutachterkosten sind bei Bagatellschäden nicht versichert und werden demnach vom Versicherer auch nicht gezahlt.
Bagatellschäden sind Sachschäden wie Lackkratzer, kleine Dellen und Schrammen. Urteil: BGH VI ZR 365/03, 30. 11.2004. Bagatellschäden sind, wie auch Unfallschäden, der Polizei und dem Versicherer zu melden. Entfernen Sie sich nicht so einfach von der Unfallstelle, dies wird auch hier als Unfallflucht ausgelegt.
⚠️ Dokumentieren Sie den Schaden, Es ist nicht immer vorab zu sagen wie hoch sich die Reparaturkosten tatsächlich belaufen. Schnell sind die Kosten höher als 750 €. Wenn möglich machen Sie Fotos von den Schäden.
Alle 75 Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen zur Hauptseite
Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
.-.-.-.