Gebäudeversicherung private, Bauherrenhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 78: | Zeile 78: | ||
[[Informationssystem Gebäudeversicherung private |Alle Einträge zur '''Gebäudeversicherung private''' anzeigen]] | [[Informationssystem Gebäudeversicherung private |Alle Einträge zur '''Gebäudeversicherung private''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | ||
Aktuelle Version vom 18. Juli 2023, 09:13 Uhr
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit vor den finanziellen Folgen einer Schadensersatzforderung von Dritten. Der Bauherr trägt die volle Verantwortung während der Bauphase und wird durch den beauftragten Architekten, Bauunternehmer oder Handwerker nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbunden.
Wird der Unfallverhütung zu wenig Beachtung geschenkt, haftet nahezu immer der Bauherr. Eine Schadenersatzforderung bedroht sehr schnell die Existenz sofern keine Bauherrenhaftpflichtversicherung für die Forderungen aufkommt.
⚠️ Selbst die Übertragung der Verpflichtungen auf Dritte, wie den Bauleiter oder die ausführenden Firmen, erweisen sich oftmals als unwirksam.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung, wann sie benötigt wird:
- - bei Neubauten,
- - Umbauten,
- - Reparaturen,
- - Abbrucharbeiten,
- - Grabungen.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung, Pflichten des Bauherren sind u.a.:
- - Überwachungspflicht – Unfallgefahren auf der Baustelle vermeiden
- - Auswahlpflicht – Auswahl von geeigneten Architekten und Handwerkern
- - Verkehrssicherungspflicht – Zufahrt, Baustelle, Materiallager
- - Schadenminderungspflicht
- Bauherrenhaftpflichtversicherung, Leistungen des Versicherers:
- Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor Schadenersatzansprüchen Dritter. D.h. die Versicherung sorgt für den finanziellen Ausgleich der Forderungen. Vorab prüft der Versicherer ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind und wehrt diese, wenn nicht berechtigt, ab (passiver Rechtsschutz).
- Kriterien zur Beitragsermittlung der Bauherrenhaftpflichtversicherung
- - Wert der Eigenleistungen mit/ohne Nutzung von Arbeitsmaschinen,
- - Bauzeit in Monaten (bis 6 Monate, bis 12 Monate, über 12 Monate,)
- - Bausumme – inkl. Eigenleistungen,
- - Wohnfläche in Quadratmeter,
- - Gebäudetyp – Massivhaus/Fertighaus,
- - Gebäudeart – Einfamilienwohnhaus, Zweifamilienwohnhaus, Mehrfamilienwohnhaus,
- - Gewerbeanteil im Gebäudeart,
- - Gewerbefläche im Gebäude,
Neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist die Bauleistungsversicherung als "Vollkaskoschutz" sehr empfehlenswert. Ebenso ist die Bauherrenrechtsschutzversicherung von besonderer Bedeutung. |
Siehe auch
Bauleistungs-, Bauwesenversicherung als "Vollkaskoversicherung"
Bauherrenrechtsschutzversicherung
Versicherungen um Haus und Wohnung für Eigentümer, Mieter, Bauherren und weitere
Alle Einträge zur Gebäudeversicherung private anzeigen zur Hauptseite
Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Bauherrenversicherung, Bauherrenversicherungen