Privathaftpflichtversicherung, Entschädigungswert: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die Haftpflichtversicherung ersetzt i.d.R. den Zeitwert''' und nicht den Neuwert. Zur Berechnung des Zeitwertes wird der Neuwert (Kaufbelege immer aufbewahren) herangezogen. Die mittlere Nutzungsdauer wird zugrunde gelegt und dann die Zeitwertentschädigungshöhe ermittelt. Auf dem Gebrauchtmarkt kann dann für den Ersatz gesorgt werden. Für technische Geräte wird i.d.R. schon nach wenigen Jahren 50% vom Neuwert abgezogen. Einige Versicherer erstatten den vollen Betrag wenn der Gegenstand nicht älter als sechs Monate ist.
'''Die Haftpflichtversicherung ersetzt i.d.R. den Zeitwert''' mit ganz wenigen Ausnahmen auch den Neuwert. Zur Berechnung des Zeitwertes wird der Neuwert (Kaufbelege immer aufbewahren) herangezogen. Die mittlere Nutzungsdauer wird zugrunde gelegt und dann die Zeitwertentschädigungshöhe ermittelt. Auf dem Gebrauchtmarkt kann dann für den Ersatz gesorgt werden. Für technische Geräte wird i.d.R. schon nach wenigen Jahren 50% vom Neuwert abgezogen. Einige Versicherer erstatten den vollen Betrag wenn der Gegenstand nicht älter als sechs Monate ist.


Bei Gegenständen, wie Antiquitäten, Kunstobjekte und Sammelstücke, wird nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert erstattet.
Bei Gegenständen, wie Antiquitäten, Kunstobjekte und Sammelstücke, wird nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert erstattet.




'''Siehe auch:'''<br />
'''Siehe auch'''<br />
[[ Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert]]
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Aktuelle Version vom 6. Februar 2023, 05:36 Uhr

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Die Haftpflichtversicherung ersetzt i.d.R. den Zeitwert mit ganz wenigen Ausnahmen auch den Neuwert. Zur Berechnung des Zeitwertes wird der Neuwert (Kaufbelege immer aufbewahren) herangezogen. Die mittlere Nutzungsdauer wird zugrunde gelegt und dann die Zeitwertentschädigungshöhe ermittelt. Auf dem Gebrauchtmarkt kann dann für den Ersatz gesorgt werden. Für technische Geräte wird i.d.R. schon nach wenigen Jahren 50% vom Neuwert abgezogen. Einige Versicherer erstatten den vollen Betrag wenn der Gegenstand nicht älter als sechs Monate ist.

Bei Gegenständen, wie Antiquitäten, Kunstobjekte und Sammelstücke, wird nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert erstattet.


Siehe auch
Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert


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