Berufshaftpflichtversicherung, Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Besondere Bedingungen und Risikbeschreibungen''' (BBR) gibt es für viele Versicherungssparten. Sie ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen wie AHB u. AVB, sie stellen kein eigenes Bedingungswerk dar. Für Versicherungsnehmer sind Versicherungsverträge mit drei Bedingungswerken sehr schwer verständlich, da diese Bedingungen in Zusammenhang stehen und somit einer sehr genauen Sichtung und Überprüfung bedürfen. | |||
<big>'''Besondere Bedingungen und Risikbeschreibungen'''</big> (BBR) gibt es für viele Versicherungssparten. Sie ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen wie AHB u. AVB, sie stellen kein eigenes Bedingungswerk dar. Für Versicherungsnehmer sind Versicherungsverträge mit drei Bedingungswerken sehr schwer verständlich, da diese Bedingungen in Zusammenhang stehen und somit einer sehr genauen Sichtung und Überprüfung bedürfen. | |||
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2023, 13:20 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Besondere Bedingungen und Risikbeschreibungen (BBR) gibt es für viele Versicherungssparten. Sie ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen wie AHB u. AVB, sie stellen kein eigenes Bedingungswerk dar. Für Versicherungsnehmer sind Versicherungsverträge mit drei Bedingungswerken sehr schwer verständlich, da diese Bedingungen in Zusammenhang stehen und somit einer sehr genauen Sichtung und Überprüfung bedürfen.
Im Gegensatz hierzu stehen Bedingungen mit "durchgeschriebenem wording", die bei der Allriskpolice Anwendung finden und somit für den Versicherungsnehmer von Vorteil sind. |
Siehe auch
Allgefahrendeckung / Allriskpolice
Durchgeschriebens wording
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