Krankenversicherung private, Heilpraktikerbehandlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. Februar 2019, 10:35 Uhr
Die Heilpraktikerbehandlung ist in der Kostenvollversicherung i.d.R. Mitbestandteil des Versicherungsschutzes. Das Heilpraktikerhonorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Im Hufelandverzeichnis werden die Naturheilleistungen definiert.
Hinweis: Vor einer Behandlung ist es ratsam mit dem Versicherer zu klären nach welchen Modalitäten erstattet wird.
Die private Zusatzkrankenversicherung bietet ganz spezielle Tarife für die Heilpraktikerversicherung.
👁 Siehe auch: Hufelandverzeichnis
Schlagwort: Hufelandverzeichnis, Heilpraktiker, Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren
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