Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu unterscheiden ist zwischen dem '''einfachen Diebstahl''', dem '''Einbruchdiebstahl''' und der '''Beraubung'''.
- Ein '''Einbruchdiebstahl''' ist das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses). Dies '''ist versichert'''.<br />
- Die '''Beraubung''' trägt das Merkmal der  Androhung, Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Dies '''ist versichert'''.<br />
- Der '''einfache Diebstahl''' trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die  Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Dies ist ''' i.d.R. nicht versichert'''.
- Der '''Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen''' ist '''nicht automatisch versichert.'''
Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, Trickdiebstahl, Taschendiebstahl<br />
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Zu unterscheiden ist zwischen dem '''einfachen Diebstahl''', dem '''Einbruchdiebstahl''' und der '''Beraubung'''.


Der '''einfache Diebstahl''' trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Der einfache Diebstahl  '''ist i.d.R. nicht versichert'''.


Als '''Einbruchdiebstahl''' wird das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses)  bezeichnet. Der Einbruchdiebstahl '''ist versichert'''.


Die '''Beraubung''' trägt das Merkmal der  Androhung oder Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Die Beraubung '''ist versichert'''.


Nicht automatisch versichert ist der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen.




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Aktuelle Version vom 13. Juni 2017, 20:55 Uhr

Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Diebstahl, dem Einbruchdiebstahl und der Beraubung.


- Ein Einbruchdiebstahl ist das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses). Dies ist versichert.

- Die Beraubung trägt das Merkmal der Androhung, Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Dies ist versichert.

- Der einfache Diebstahl trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Dies ist i.d.R. nicht versichert.

- Der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen ist nicht automatisch versichert.


Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, Trickdiebstahl, Taschendiebstahl


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