Privatrechtsschutzversicherung, Berufsrechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Steuerliche Absetzbarkeit'''
'''Nur die Berufs-, Arbeitsrechtschutzversicherung''' ist steuerlich als Werbungskosten absetzbar. Besteht ein Kombinationsvertrag muß der Beitragsanteil herausgerechnet werden. Fragen Sie ggf. bei dem Versicherer nach.<br />