Waldversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen

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:Derjenige, der eine Gefahrenquelle unterhält oder schafft, ist dazu verpflichtet alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit Schäden verhindert werden. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktrechtliche Verhaltensweise zur Abwehr von Gefahrenquellen. Ein Unterlassen kann nach §§ 823 ff BGB zu Schadenersatzansprüche herbeiführen. Ein Unterlassen liegt dann vor wenn eine Pflicht zur Handlung besteht.
:Derjenige, der eine Gefahrenquelle unterhält oder schafft, ist dazu verpflichtet alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit Schäden verhindert werden. Die Verkehrssicherungspflicht ist eine deliktrechtliche Verhaltensweise zur Abwehr von Gefahrenquellen. Ein Unterlassen kann nach §§ 823 ff BGB zu Schadenersatzansprüche herbeiführen. Ein Unterlassen liegt dann vor wenn eine Pflicht zur Handlung besteht.


* '''Welche Verkehrssicherheitspflichten hat der Waldbesitzer zu beachten ?'''<br />
* '''Welche Verkehrssicherheitspflichten hat der Waldeigentümer / Waldbesitzer zu beachten ?'''<br />
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