Pferdehalterhaftpflichtversicherung, verschuldensunabhängige Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
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Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung betrifft auch den Halter eines Pferdes. Im Schadenfall wird der Tierhalter haftbar gemacht, obwohl kein Verschulden vorliegen muß.
Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung betrifft auch den Halter eines Pferdes. Im Schadenfall wird der Tierhalter haftbar gemacht, obwohl kein Verschulden vorliegen muß.
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