Mietkaution: Unterschied zwischen den Versionen
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Sofern der Vermieter, nach Ende des Mietverhältnisses keine Ansprüche gegenüber dem Mieter geltend macht, die Mietkaution einschlieslich Zins und Zinseszins zurückzahlen. | Sofern der Vermieter, nach Ende des Mietverhältnisses keine Ansprüche gegenüber dem Mieter geltend macht, die Mietkaution einschlieslich Zins und Zinseszins zurückzahlen. | ||
👁 Siehe auch: private Mietkautionsversicherung | 👁 Siehe auch: private Mietkautionsversicherung<br /> | ||
👁 Siehe auch: gewerbliche Mietkautionsversicherung | 👁 Siehe auch: gewerbliche Mietkautionsversicherung<br /> | ||
Schlagwort: Mieterkaution, Mieterbürgschaft, Mietkaution stellen, Mietbügschaft stellen | Schlagwort: Mieterkaution, Mieterbürgschaft, Mietkaution stellen, Mietbügschaft stellen<br /> | ||
Version vom 26. April 2017, 10:19 Uhr
I.d.R. muss ein Mieter bei Abschluss eeines Mietvertrageseine eine Mietkaution zahlen. Die Höhe der Mietkaution ist nicht festgeschrieben. Die Obergrenze beträgt drei Monatsmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung).
Dem Mieter steht zu, die Kaution in drei Raten zu zahlen.
- Üblich ist die Zahlung auf ein Sonderkonto/Kautionskonto eizuzahlen.
- möglich ist es auch eine Bankbürgschaft,
- die Anlage auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk für den Vermieter vorzunehmen,
- die Verpfändung eines Sparbuches zu Gunsten des Vermieters
Immer beliebter wird die Mietkautionsversicherung. Diese Form der Kautionsstellung gibt es für den Privat- wie auch gewerblichen Bereich.
Sofern der Vermieter, nach Ende des Mietverhältnisses keine Ansprüche gegenüber dem Mieter geltend macht, die Mietkaution einschlieslich Zins und Zinseszins zurückzahlen.
👁 Siehe auch: private Mietkautionsversicherung
👁 Siehe auch: gewerbliche Mietkautionsversicherung
Schlagwort: Mieterkaution, Mieterbürgschaft, Mietkaution stellen, Mietbügschaft stellen
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