Kfz Versicherung, Rabattretter: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach einem unfallfreien Jahr wird der Versicherte jeweils in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft. Beim Schaden wird der VN um eine oder mehrere SF-Klassen zurückgestuft. Ist im Versicherungsvertrag  die "Rabattretterklausel" enthalten gilt ein Schaden ohne Rückstufung vereinbart.
Nach einem unfallfreien Jahr wird der Versicherte jeweils in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft. Beim Schaden wird der VN um eine oder mehrere SF-Klassen zurückgestuft. Ist im Versicherungsvertrag  die "Rabattretterklausel" enthalten gilt ein Schaden ohne Rückstufung vereinbart.
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Version vom 7. Mai 2017, 20:54 Uhr

Nach einem unfallfreien Jahr wird der Versicherte jeweils in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft. Beim Schaden wird der VN um eine oder mehrere SF-Klassen zurückgestuft. Ist im Versicherungsvertrag die "Rabattretterklausel" enthalten gilt ein Schaden ohne Rückstufung vereinbart.



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