Kfz Versicherung, Oldtimer/Youngtimer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Mai 2017, 11:40 Uhr
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Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann abgeschlossen werden, wenn
- ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht
- der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist
- ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)
- der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt
Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann für PKW´s vereinbart werden,
- für PKW-Youngtimer, die mindestens 25 Jahre alt sind
- für PKW-Klassiker, die mindestens 40 Jahre alt sind.
Auch für Motorräder kann die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung vereinbart werden,
für Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind.
Leistungen der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung
Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen den Leistungen der Haftpflichtversicherung, der Haftpflichtversicherung mit Teilkaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung mit Vollkaskoversicherung. Hinweis: Der Listung der Leistungen liegt ein Top-Tarif zugrunde, d.h. nicht alle Versicherer bieten ggf. diesen Versicherungsumfang.
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert, versicherbar | |
ist gegen Mehrbeitrag versicherbar, erweiterbar |