Kfz Versicherung, Flottenpolice: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
- Kfz-Teilkaskoversicherung<br /> | - Kfz-Teilkaskoversicherung<br /> | ||
- Kfz-Vollkaskoversicherung<br /> | - Kfz-Vollkaskoversicherung<br /> | ||
Version vom 13. Mai 2017, 14:10 Uhr
Die Kfz-Versicherung in Form der Flottenpolice ist ideal für Fuhrparks zwischen 10 und 30 Fahrzeugen.
Einheitlicher Beitragssatz
Alle Fahrzeuge des Fuhrparks werden in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Kfz-Kaskoversicherung, abhängig vom bisherigen Schadenverlauf, mit einem einheitlichen Beitragssatz eingestuft. Je besser der Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks ist, desto eher kann der günstigste Beitragssatz erreicht werden. Dieser gilt dann für alle Fahrzeuge des Fuhrparks. Zum Fuhrpark neu hinzukommende Fahrzeuge werden mit dem einheitlichen Beitragssatz eingestuft.
Die Flottenpolice werden die gesetzlichen und optionalen Versicherungsvarianten angeboten. Hierzu zählen:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kfz-Teilkaskoversicherung
- Kfz-Vollkaskoversicherung
Alle Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen
Schlagwort:
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-