Kfz Versicherung, Schadenarten: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Kfz-Versicherung sind unterschiedliche Schadenarten möglich, nach denen unterschieden wird und die Schadensersatzpflicht geregelt ist. | In der Kfz-Versicherung sind unterschiedliche Schadenarten möglich, nach denen unterschieden wird und die Schadensersatzpflicht geregelt ist. | ||
- Kfz-Versicherung Personenschäden | |||
- Kfz-Versicherung Sachschäden | |||
- Kfz-Versicherung Vermögensschäden | |||
Die Schadensersatzleistung durch den Versicherer ist abhängig von der Schadenart und vom vereinbarten Versicherungsumfang. | Die Schadensersatzleistung durch den Versicherer ist abhängig von der Schadenart und vom vereinbarten Versicherungsumfang. | ||
'''Kfz-Haftpflichtversicherung''' | * '''Kfz-Haftpflichtversicherung''' | ||
Der Verursacher des Unfalls ist verpflichtet dem Unfallgegner alle Schäden zu ersetzen, die dieser erlitten hat. Dabei ist der Unfallgegner so zu stellen, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung wird im allgemeinen von einem Bagatellschaden gesprochen, wenn der Schaden geringer als 750 Euro ist. Dies hat zur Folge, dass der Kfz-Versicherer nicht verpflichtet ist, den vom Unfallgegner beauftragten Sachverständigen zu bezahlen. | Der Verursacher des Unfalls ist verpflichtet dem Unfallgegner alle Schäden zu ersetzen, die dieser erlitten hat. Dabei ist der Unfallgegner so zu stellen, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung wird im allgemeinen von einem Bagatellschaden gesprochen, wenn der Schaden geringer als 750 Euro ist. Dies hat zur Folge, dass der Kfz-Versicherer nicht verpflichtet ist, den vom Unfallgegner beauftragten Sachverständigen zu bezahlen. | ||
'''Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung''' | * '''Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung''' | ||
Bei einem Kaskoschaden ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Teilkaskoschaden oder einen Vollkaskoschaden handelt. Als Unfallverursacher werden die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug durch den Kfz-Versicherer im Rahmen der Vollkaskoversicherung erstattet. Eine evtl. vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ist zu berücksichtigen. | Bei einem Kaskoschaden ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Teilkaskoschaden oder einen Vollkaskoschaden handelt. Als Unfallverursacher werden die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug durch den Kfz-Versicherer im Rahmen der Vollkaskoversicherung erstattet. Eine evtl. vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ist zu berücksichtigen. | ||
'''Schadenursachen in der Teilkaskoversicherung''' | * '''Schadenursachen in der Teilkaskoversicherung''' | ||
- Glasbruch<br /> | |||
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitz<br /> | |||
- Wildschäden<br /> | |||
- Marderbiss<br /> | |||
- Teilentwendungen (z.B. Radio, Navigationsgeräte, usw.)<br /> | |||
- Kurzschluss<br /> | |||
- Diebstahl des versicherten Fahrzeugs<br /> | |||
* '''Schadenursachen in der Vollkaskoversicherung''' | |||
- selbstverschuldeter Unfall<br /> | |||
- Schadenursachen der Teilkaskoversicherung<br /> | |||
Version vom 15. Mai 2017, 12:15 Uhr
In der Kfz-Versicherung sind unterschiedliche Schadenarten möglich, nach denen unterschieden wird und die Schadensersatzpflicht geregelt ist.
- Kfz-Versicherung Personenschäden - Kfz-Versicherung Sachschäden - Kfz-Versicherung Vermögensschäden
Die Schadensersatzleistung durch den Versicherer ist abhängig von der Schadenart und vom vereinbarten Versicherungsumfang.
- Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Verursacher des Unfalls ist verpflichtet dem Unfallgegner alle Schäden zu ersetzen, die dieser erlitten hat. Dabei ist der Unfallgegner so zu stellen, als hätte der Unfall nicht stattgefunden. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung wird im allgemeinen von einem Bagatellschaden gesprochen, wenn der Schaden geringer als 750 Euro ist. Dies hat zur Folge, dass der Kfz-Versicherer nicht verpflichtet ist, den vom Unfallgegner beauftragten Sachverständigen zu bezahlen.
- Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung
Bei einem Kaskoschaden ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Teilkaskoschaden oder einen Vollkaskoschaden handelt. Als Unfallverursacher werden die Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug durch den Kfz-Versicherer im Rahmen der Vollkaskoversicherung erstattet. Eine evtl. vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ist zu berücksichtigen.
- Schadenursachen in der Teilkaskoversicherung
- Glasbruch
- Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitz
- Wildschäden
- Marderbiss
- Teilentwendungen (z.B. Radio, Navigationsgeräte, usw.)
- Kurzschluss
- Diebstahl des versicherten Fahrzeugs
- Schadenursachen in der Vollkaskoversicherung
- selbstverschuldeter Unfall
- Schadenursachen der Teilkaskoversicherung
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