Kfz Versicherung, Ersteinstufung: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Kfz-Versicherung sind bei der Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse folgende Konstellationen möglich. | In der Kfz-Versicherung sind bei der Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse folgende Konstellationen möglich. | ||
- Einstufung als Fahranfänger<br /> | |||
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Bei der Einstufung als Fahranfänger erfolgt die Zuteilung der SF-Klasse 0. Dies hat zu Folge, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Beitragssatz bei bis zu 240 % liegt, also bis zu 140 % über den Grundbeitrag. | Bei der Einstufung als Fahranfänger erfolgt die Zuteilung der SF-Klasse 0. Dies hat zu Folge, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Beitragssatz bei bis zu 240 % liegt, also bis zu 140 % über den Grundbeitrag. |
Version vom 27. Mai 2017, 15:47 Uhr
In der Kfz-Versicherung sind bei der Ersteinstufung in eine Schadenfreiheitsklasse folgende Konstellationen möglich.
- Einstufung als Fahranfänger
- Einstufung nach der Führerscheinregelung
Bei der Einstufung als Fahranfänger erfolgt die Zuteilung der SF-Klasse 0. Dies hat zu Folge, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Beitragssatz bei bis zu 240 % liegt, also bis zu 140 % über den Grundbeitrag.
Die Einstufung nach der Führerscheinregelung ist möglich, wenn die Führerscheinprüfung mindestens vor 3 Jahren erfolgreich absolviert wurde. In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird je nach Versicherungsgesellschaft die SF-Klasse ½ bzw. bis zu SF-Klasse 3 zugeteilt.
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