Deckungsanfrage im Schadenfall: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Juni 2017, 08:48 Uhr
Hierunter versteht man die Anfrage bei einem Versicherer, ob ein eingetretener Versicherungsfall auch von der Versicherung gedeckt ist. Bei der Rechtsschutzversicherung ist dies von besonderer Bedeutung. Hier sollte immer, vor der Anwalts- Mandatsübertragung, eine Anfrage erfolgen.
👁 Siehe auch: Deckungszusage / vorläufige Deckungszusage
Schlagwort: Deckung, Deckungsanfrage, Schaden, Schadensmeldung
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