Hausratversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Nicht immer ist dieser Versicherungsschutz möglich, da das Angebot davon abhängt, in welcher Gefahrenklasse (Zürs Zonen) das Wohnobjekt steht. | Nicht immer ist dieser Versicherungsschutz möglich, da das Angebot davon abhängt, in welcher Gefahrenklasse (Zürs Zonen) das Wohnobjekt steht. | ||
⚠️ Bei den derzeitigen Wetterereignissen, diese werden gehäuft auftreten und an Stärke zunehmen, empfiehlt sich die "erweiterte Elementarschadenversicherung. | |||
Nicht versichert sind Garten- und Ferienhäuser. Versicherungsschutz besteht auch nicht bei Sturmflut und einem Grundwasserschaden. | Nicht versichert sind Garten- und Ferienhäuser. Versicherungsschutz besteht auch nicht bei Sturmflut und einem Grundwasserschaden. |
Version vom 25. Mai 2017, 08:26 Uhr
Zur Hausratversicherung (und auch Gebäudeversicherung) empfiehlt es sich, die "erweiterte Elementarschadenversicherung" mit einzuschließen.
Zu den versicherten Elementargefahren gehören dann auch Schäden die durch:
- Überschwemmung,
- Starkregen,
- Rückstau von Abflussrohren, sofern eine funktionsfähige Rückstauklappe installiert ist
- Erdbeben,
- Erdsenkung,
- Erdrutsch,
- Schneedruck,
- Lawinen,
- Vulkanausbruch eintreten.
Nicht immer ist dieser Versicherungsschutz möglich, da das Angebot davon abhängt, in welcher Gefahrenklasse (Zürs Zonen) das Wohnobjekt steht.
⚠️ Bei den derzeitigen Wetterereignissen, diese werden gehäuft auftreten und an Stärke zunehmen, empfiehlt sich die "erweiterte Elementarschadenversicherung.
Nicht versichert sind Garten- und Ferienhäuser. Versicherungsschutz besteht auch nicht bei Sturmflut und einem Grundwasserschaden.
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Zürs Zonen
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Deckungserweiterungen
Schlagwort: Elementarschaden, Elementarschadenversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung
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