Gegenstandsversicherung, Schadenbeispiele: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Smartphone rutscht dem Versicherungsnehmer während dem Telefonieren | - Das Smartphone rutscht dem Versicherungsnehmer während dem Telefonieren aus der Hand und fällt zu Boden. Dadurch wird das Display des Smartphone zerstört und muss repariert werden. Schadenhöhe 400 Euro.<br /> | ||
Aufgrund eines Kurzschlusses geht der teure Smart-TV kaputt. Schadenhöhe | - Aufgrund eines Kurzschlusses geht der teure Smart-TV kaputt. Schadenhöhe 1.500 Euro.<br /> | ||
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Version vom 29. Mai 2017, 04:56 Uhr
- Das Smartphone rutscht dem Versicherungsnehmer während dem Telefonieren aus der Hand und fällt zu Boden. Dadurch wird das Display des Smartphone zerstört und muss repariert werden. Schadenhöhe 400 Euro.
- Aufgrund eines Kurzschlusses geht der teure Smart-TV kaputt. Schadenhöhe 1.500 Euro.
- Durch einen Sturz mit dem Rennrad wird dieses irreparabel beschädigt.
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