Kompositversicherer: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Kompositversicherer bezeichnet man Versicherungsunternehmen, die verschiedene Zweige der Schadenversicherung (einschließlich Unfallversicherung) betreiben. Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz und Kreditversicherungen zählen nicht hierzu. |
Version vom 29. Mai 2017, 20:32 Uhr
Als Kompositversicherer bezeichnet man Versicherungsunternehmen, die verschiedene Zweige der Schadenversicherung (einschließlich Unfallversicherung) betreiben. Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz und Kreditversicherungen zählen nicht hierzu.