D&O, Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
'''Bei sogenannten Eigenschäden sehen die Bedingungen der D&O Versicherung '''häufig keine Leistung''' aus dem Versicherungsvertrag vor.''' Dies ist durch die Eigenschaden-Ausschlussklausel bestimmt. I.d.R. Versichert die Haftpflichtversicherung nur die Schädigung durch Dritte. <br /> | '''Bei sogenannten Eigenschäden sehen die Bedingungen der D&O Versicherung '''häufig keine Leistung''' aus dem Versicherungsvertrag vor.''' Dies ist durch die Eigenschaden-Ausschlussklausel bestimmt. I.d.R. Versichert die Haftpflichtversicherung nur die Schädigung durch Dritte. <br /> | ||
Bestimmte Eigenschäden können aber können in den Schutz eingebunden werden. | Bestimmte Eigenschäden können aber können in den Schutz eingebunden werden.<br /> | ||
Beispiele für Eigenschäden:<br /> | |||
'''Beispiele für Eigenschäden:'''<br /> | |||
- vergebliche Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis,<br /> | - vergebliche Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis,<br /> |
Version vom 12. Juni 2017, 05:44 Uhr
Bei sogenannten Eigenschäden sehen die Bedingungen der D&O Versicherung häufig keine Leistung aus dem Versicherungsvertrag vor. Dies ist durch die Eigenschaden-Ausschlussklausel bestimmt. I.d.R. Versichert die Haftpflichtversicherung nur die Schädigung durch Dritte.
Bestimmte Eigenschäden können aber können in den Schutz eingebunden werden.
Beispiele für Eigenschäden:
- vergebliche Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis,
- Kosten eines externen PR-Beraters zur Verhinderung, Beseitigung oder Verminderung eines drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschadens,
- finanzielle Schäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug durch feste und freie Mitarbeiter während einer dienstlichen Tätigkeit – auch Vertrauensschadenversicherung genannt,
- Wiederherstellungskosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Angriffe von Hackern (Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung),
- Druckaufträge, Streuungs- oder sonstige Herstellungsaufträge, die im eigenen Namen an Dritte (z.B. eine Druckerei) vergeben wurden und aufgrund eines eigenen Fehlers (z.B. Layoutfehler) schiefgelaufen sind.
Schlagwort: Eigenschaden, Eigenschäden, Eigenschadenausschlussklausel, Eigenschadenversicherung, Eigenschadendeckung
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur D&O Versicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.