Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl: Unterschied zwischen den Versionen

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- Der '''einfache Diebstahl''' trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl,
- Der '''einfache Diebstahl''' trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl,
Taschendiebstahl und die  - Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Dies ist ''' i.d.R. nicht versichert'''.  
- Taschendiebstahl und die  Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Dies ist ''' i.d.R. nicht versichert'''.  


- Der '''Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen''' ist '''nicht automatisch versichert.'''
- Der '''Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen''' ist '''nicht automatisch versichert.'''

Version vom 13. Juni 2017, 20:54 Uhr

Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Diebstahl, dem Einbruchdiebstahl und der Beraubung.


- Ein Einbruchdiebstahl ist das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses). Dies ist versichert.

- Die Beraubung trägt das Merkmal der Androhung, Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu. Dies ist versichert.

- Der einfache Diebstahl trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen der Trickdiebstahl, - Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden. Dies ist i.d.R. nicht versichert.

- Der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen ist nicht automatisch versichert.


Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, Trickdiebstahl, Taschendiebstahl


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